Einreisebestimmungen

Personalausweis, Reisepass

Für die Einreise nach Ungarn benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Kinder müssen über einen Kinderausweis mit Lichtbild verfügen. Kinder ohne Eltern reisen mit einer Vollmacht der beiden Elternteile.

Sollte das Reisedokument verloren gehen, so muss unverzüglich das zuständige Konsulat bzw. die Botschaft - je nach Staatsangehörigkeit - informiert werden. Auskunft über Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der in Ungarn akkreditierten diplomatischen Vertretungen erteilt die Informationszentrale von TOURINFORM (Tel: +36-1 438-8080).

 

Visum

Staatsbürger visumpflichtiger Länder können ein Visum in der Konsularabteilung der Ungarischen Botschaft beantragen.

http://www.mfa.gov.hu/kulkepviselet/de/de/
Botschaft der Republik Ungarn
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Tel : 030 - 203 100
Fax : 030 - 229 13 14
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


Organspendeausweis empfehlenswert

Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen ungewollt zu Organspendern werden, darauf hat der ADAC München hingewiesen.
(Quelle: Lycos, 26.10.2005

Denn in den meisten europäischen Ländern, so auch in Ungarn, gelte - anders als in Deutschland - für Organspenden die so genannte Widerspruchsregelung. Damit werde man nach dem Tod automatisch zum möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.

Wer dies verhindern will, sollte nach Empfehlung des Autoclubs schriftlich in einem Organspendeausweis festlegen. Ausweise, mit denen man auch seinen ausdrücklichen Widerspruch bekunden könne, gebe es in Apotheken und Arztpraxen, eine Version in neun Sprachen biete die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de an.

Grenzübergangsstellen

Mit dem Beitritt Ungarns in die EU am 1. Mai 2004 entfallen die Zollkontrollen an den Grenzübergängen zu den benachbarten EU-Ländern. Die Grenze darf dennoch nur an den hierfür vorgesehenen Stellen überschritten werden. Auch wenn die Warenkontrollen entfallen, muss jederzeit mit stichprobenartigen Kontrollen gerechnet werden.

Grenzübergangsstellen zu Ungarn

Informationen per Telefon:
0036 / 1 / 456-7101 (in Budapest)

Zollinformationen

Homepage und E-Mail der Ungarischen Zoll- und Finanzwache: www.vam.hu
www.vaminfo.hu
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Reisezeit
Ihr Weg durch den Zoll
Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen
Ausgabe 2004

Über Zollfreiheit des "Reisegepäcks" nach Ungarn
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten gelten ab dem 1. Januar 2009 neue Regelungen für die Einfuhr von Tabakwaren, Alkohol, alkoholhaltigen Getränken, sowie Kraftstoff. Bitte beachten Sie diese bei Ihrer Einreise nach Ungarn. Für den Flugverkehr gelten andere Regeln als für den Straßen-, Zug- und Schiffsverkehr!
http://www.vam.hu/loadBinaryContent.do?binaryId=22672